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Lernmittel für die Immobilienwirtschaft

Altbau / Neubau

Wann handelt es sich um einen Altbau oder Neubau?

Die Abgrenzung zwischen Alt- und Neubau ist in vielen Bereichen (bspw. im Steuerrecht) notwendig. Es gibt daher nicht eine eindeutige Definition von Altbau oder Neubau.

Im Mietrecht wird in der Regel ein Bauwerk, das bis zum 20. Juni 1948 bezugsfertig wurde als Altbau und danach als Neubau bezeichnet. Die Abgrenzung über dieses Datum folgt aus einer

älteren Fassung des Wohnungsbindungsgesetzes. Zum Teil wird die Abgrenzung Während im Einkommensteuerrecht Wohngebäude mit Fertigstellung bis zum 31. Dezember 1924 als Altbau gelten und bei einer Fertigstellung ab dem 01.01.1925 als Neubau (§ 7 Abs. 4 EStG).

Für diese Abgrenzung sind also die Jahre der Bezugsfertigkeit bzw. Fertigstellung bedeutend, nicht das Alter des Bauwerks.

[Text: Hennig; Immothek24]

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