Startseite | über uns | FAQ | Login Daten | AGB | Impressum | Datenschutzerklärung | Kündigung

Lernmittel für die Immobilienwirtschaft

Cross-Border-Leasing

Welche Bedeutung hat Cross-Border-Leasing?

Unter Leasing versteht man eine Finanzierungsalternative, bei der dem Leasingnehmer ein Leasingobjekt zur Nutzung überlassen wird. Im Gegenzug erhält der Leasinggeber vertraglich vereinbarte Leasingraten.
Leasingobjekte sind Mobilien oder jegliche Arten von Immobilien, wie z.B. Bürohäuser, Rathäuser, Krankenhäuser.

Das Cross-Border-Leasing (grenzüberschreitendes Leasing) beschreibt eine Leasingform, bei der die Vertragspartner ihren Sitz in unterschiedlichen Staaten haben.

Durchgeführt wird diese Form häufig, um die unterschiedliche Gesetzgebung in den zwei Ländern zugunsten der Vertragspartner zu nutzen. Dabei spielen vor allem steuerliche Aspekte eine wesentliche Rolle.
So kann es durch die unterschiedlichen steuerlichen Regelungen der Staaten dazu kommen, dass sowohl Leasinggeber als auch Leasingnehmer steuerlich gesehen Eigentümer des Leasingobjektes sind. Daraus folgt, dass beide Vertragsparteien unter bestimmten Voraussetzungen das Objekt zur gleichen Zeit steuerlich abschreiben können.

In der Immobilienwirtschaft wurden in der Vergangenheit häufig grenzüberschreitende Leasingverträge mit amerikanischen Investoren über Großprojekte der öffentlichen Hand abgeschlossen, da öffentliche Einrichtungen bzw. Städte eine hohe Bonität aufweisen konnten und

die steuerlichen Regelungen in den USA einen großen Anreiz für beide Vertragspartner darstellten. So stellten Cross-Border-Leasingverträge für die Gemeinden eine gute Möglichkeit dar, die Haushaltssituation zu verbessern.

Dabei wurde das Leasinggut für einen langen Zeitraum (meist 99 Jahre) an den Investor vermietet und von der Gemeinde über einen wesentlich kürzeren Zeitraum zurückgemietet. Der Investor konnte daraufhin das Leasingobjekt in den USA steuerlich abschreiben. Ein Teil der Steuerersparnis wurde an die Gemeinde abgegeben.

Im Jahr 2004 wurden solche Verträge durch eine Gesetzesänderung des amerikanischen Senats unterbunden und für die Zukunft verboten.

Die Kommunen stellte diese Entscheidung vor einige Probleme, da sie in den meisten Fällen hohe Verpflichtungen, bspw. die volle Haftung für die Tauglichkeit der Leasinggute, übernommen hatten. Aufgrund der Senatsentscheidung ist davon auszugehen, dass viele Investoren alles mögliche versuchen werden aus den bestehenden Leasingverträgen vorzeitig auszusteigen, da der steuerliche Vorteil durch diese Bestimmung nicht mehr gegeben ist. Dies wäre unter gewissen Voraussetzungen mit hohen Schadensersatzforderungen gegenüber den Kommunen verbunden. Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten wären die Folge.

[Text: Hennig; Immothek24]

Empfehlungen von Amazon:

Mehr Literaturhinweise finden Sie hier.

Noch mehr Immo-Tipps finden Sie in unserem Archiv.