Startseite | über uns | FAQ | Login Daten | AGB | Impressum | Datenschutzerklärung | Kündigung

Lernmittel für die Immobilienwirtschaft

Doppelt qualifizierte Mehrheit

Was ist eine doppelt qualifizierte Mehrheit im WEG?

Die doppelt qualifizierte Mehrheit wurde mit der WEG – Reform 2007 eingeführt und soll die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer stärken.

Die doppelt qualifizierte Mehrheit bedeutet:

1. Mehrheit von ¾ aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer

und

2. mehr als der Hälfte der aller Miteigentumsanteile

Sie ist erforderlich bzw. ausreichend in folgenden

Fällen:

- Beschluss über die Durchführung einer Modernisierung oder der Anpassung des Gemeinschaftseigentums an den Stand der Technik

- Änderung der Kostenverteilung bei Instandhaltung/ Instandsetzung im Sinne des § 21 Abs. 5 Satz 2 WEG, baulichen Veränderungen und Modernisierungen

Kritisch ist anzumerken, dass die Bezeichnung „qualifizierte Mehrheit“ oder „doppelt qualifizierte Mehrheit“ im WEG nicht verwendet wird. Es handelt sich somit nur um Bezeichnungen in der Literatur.

[Text: Hennig; Immothek24]

Empfehlungen von Amazon:

Mehr Literaturhinweise finden Sie hier.

Noch mehr Immo-Tipps finden Sie in unserem Archiv.