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Lernmittel für die Immobilienwirtschaft

Globalgrundschuld

In welchem Zusammenhang steht eine Globalgrundschuld mit einem Bauträgervertrag?

Unter einem Globalgläubiger versteht man einen Gläubiger, an den zur Sicherung seiner Forderung sämtliche Forderungen des Schuldners abgetreten werden. Globalgläubiger ist häufig ein Kreditinstitut, das eine Darlehensforderung gegen den Kreditnehmer hat. In der Immobilienwirtschaft wird der Globalgläubiger häufig durch ein Grundpfandrecht abgesichert. Diese Globalbelastung tritt regelmäßig in Form einer Grundschuld auf und wird folglich als Globalgrundschuld bezeichnet.

Beim Bauträger ist häufig der zu verkaufende Grundstücksbestand mit einer Globalgrundschuld belastet, welche die Forderungen der finanzierenden Bank absichert. Wird nun der Käufer (Kunde des Bauträgers) mit einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch abgesichert, so sichert dies nicht den lastenfreien Übergang des Grundstücks auf den Käufer, da die Globalgrundschuld früher eingetragen wurde und daher über den besseren Rang verfügt.

Die Freistellung von diesen Belastungen gemäß

§ 3 MaBV ist auch nicht mit der kaufvertraglichen Verpflichtung zur lastenfreien Übergabe des Grundstücks zu verwechseln, da die Freistellung eine gesetzliche Berechtigungsvoraussetzung zur Annahme von Kaufpreisraten durch den Bauträger ist.

Diese Freistellung kann grundsätzlich auf zwei Arten erfolgen. Zum einen kann die Globalgrundschuld im Rang zurücktreten, somit würde die Auflassungsvormerkung im Rang vorgehen und der Käufer würde das Grundstück quasi lastenfrei erwerben. Andererseits kann die Bank eine Freistellungsverpflichtung abgeben. Mit dieser verpflichtet sich die Bank gegenüber dem Kunden die Immobilie freizugeben und zwar wenn bei Vollendung des Bauvorhabens die geschuldete Vertragssumme gezahlt wurde, bzw. wenn bei Nichtfertigstellung entsprechend dem Bautenstand gezahlt wurde. Für den Fall der Nichtfertigstellung kann auch vereinbart werden, dass die Bank die geleisteten Zahlungen bis zum anteiligen Wert des Vertragsobjektes zurückerstattet.

[Text: Hennig; Immothek24]

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