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Lernmittel für die Immobilienwirtschaft

Kaltverdunstungsvorgabe

Was versteht man unter der Kaltverdunstungsvorgabe?

Gemäß der Heizkostenverordnung ist der Vermieter verpflichtet, die Kosten der Heizung und des Warmwassers anteilmäßig nach Verbrauch abzurechen. Während der Verbrauch des Warmwassers durch Wasserzähler ermittelt wird, die das durchgeflossene Wasser in Kubikmeter messen, erfolgt die Messung des Wärmeverbrauchs regelmäßig durch Heizkostenverteiler.

Da hier der Wärmeverbrauch über Temperaturen ermittelt wird, spricht man auch von einem Hilfsmesssystem. Häufig kommen hier Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip zum Einsatz. Diese bestehen aus einem Messröhrchen, das am

oberen Ende eine Öffnung besitzt. Bei Erwärmung des Heizkörpers verdunstet die Messflüssigkeit und ermöglich so, dass durch den sinkenden Pegelstand, der Verbrauch ermittelt werden kann.

Nun verdunstet ein Teil der Flüssigkeit auch ohne Betrieb des Heizkörpers (Katverdunstung). Um diese Differenz auszugleichen, wird das Messröhrchen über den Null-Strich der Messskala hinaus befüllt. Diese Mehrbefüllung wird als Kaltverdunstungsvorgabe bezeichnet. Diese Kaltverdunstungsvorgabe wird für mindestens 120 Tage bei einer Temperatur der Messflüssigkeit von 20 °C bemessen.

[Text: Hennig; Immothek24]

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