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Lernmittel für die Immobilienwirtschaft

Mietausfallwagnis

Welche Bedeutung hat das Mietausfallwagnis?

Das Mietausfallwagnis stellt eine Kalkulation von erwarteten Mietausfällen dar. Es wird vom Vermieter bei der Kalkulation der Miete berücksichtigt. Auch wenn der Vermieter in der Regel nicht offen über diese Wagniskalkulation sprechen wird, stellt es dennoch eine nicht unwesentliche Größe dar.

Das Mietausfallwagnis sollte bei allen Mietkalkulationen, d.h., bei Gewerberaum und im preisfreien wie auch im preisgebundenen Wohnraum berücksichtigt werden. Die Höhe muss vom Vermieter aufgrund seiner Markterfahrung festgelegt werden. Es bedeutet praktisch, dass die zahlenden Mieter diesen kalkulatorischen Ausfall erbringen.

Im preisgebundenen Wohnraum ist dies jedoch auf 2% der Erträge, welche durch die Nettomieteinnahmen gebildet werden, begrenzt (§ 29 II. BV). Dies bedeutet, dass

jede 50. Miete nicht eingebracht werden kann oder in einer anderen Betrachtung die Miete einer Wohnung nach 49 Monaten einmal nicht gezahlt wird. Da sich das Mietausfallwagnis hier auf die Nettokaltmiete bezieht, werden Ausfälle der Betriebskosten nicht berücksichtigt. Hierfür gibt es im preisgebundenen Wohnungsbau das Umlageausfallwagnis, welches ebenfalls 2 % beträgt (§ 25a NMV). Wichtig ist zu beachten, dass im preisfreien Wohnungsbau ein vergleichbares Umlageausfallwagnis nicht angesetzt werden darf. Der Grund hierfür liegt im Kostenmietenrecht des preisgebundenen Wohnungsbaus, welches keinen Gewinn berücksichtigt. Dies führt aber auch zu dem „Effekt“, dass im preisgebundenen Wohnungsbau eine vereinbarte Mietsicherheit (z.B. eine Kaution) nicht für Mietrückstände verwendet werden darf (§ 9 Abs. 5 WoBindG).

[Text: Hennig; Immothek24]

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