Wohnungseigentum
Rechtsquellen
Das WEG regelt die Begründung und Verwaltung von Wohnungseigentum, sowie das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander.
Das WEG ergänzt das BGB und muss immer im Zusammenhang mit diesem betrachtet werden.
In der Praxis stellt sich die Verwaltung des Wohnungseigentums als recht kompliziert dar, weil fast alle Regelungen des WEG abdingbar sind.
Die Vereinbarungen der Wohnungseigentümer sind in der Regel in der Teilungserklärung/ Einräumungsvertrag festgehalten und müssen für alle Belange der Wohnungseigentümergemeinschaft unbedingt beachtet werden.
Das Kriterium der Abgeschlossenheit hat eine zentrale Bedeutung im Wohnungseigentum, dies wird in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs.4 Nr.2 und § 32 Abs.2 Nr.2 des Wohnungseigentumsgesetzes" geregelt und nicht direkt im WEG.
Geltungsbereich: Bundesrecht
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